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Unsere Antworten
auf Ihre
Fragen

FAQ

Unsere Philosophie ist die individuelle Betreuung unserer Kunden. Aufgebaut auf der gründlichen Untersuchung wird der Therapieplan erstellt und fortlaufend angepasst. Nebst manueller Therapie sind Übungen und aktives Training zentral. Wir behandeln lösungsorientiert mit dem Ziel die Eigenverantwortung zu fördern.
 

Muss ich in eine mir zugewiesene Physiotherapie-Praxis gehen?

Als Patientin, als Patient dürfen Sie selber auswählen, in welcher Physiotherapie Sie gerne behandelt werden möchten.

Wie lange ist meine Verordnung gültig? 

Gültigkeit der Verordnung: Einmal ausgestellt, ist eine Erstverordnung fünf Wochen gültig. Ist die Fünf-Wochen-Frist abgelaufen, ist eine neue ärztliche Verordnung nötig, bevor die Therapie beginnen kann. Folgeverordnungen (Verordnung zwei bis vier) haben keine festgelegte Gültigkeitsdauer. Die Therapiedauer ist in diesen Fällen abhängig von der therapeutischen Notwendigkeit.

 

Zwischen den einzelnen Sitzungen können auch längere Zeitintervalle liegen, wenn diese therapeutisch Sinn machen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Patienten und Patientinnen nach ein paar Sitzungen mit spezifischen Übungen selbst zu Hause trainieren können und der Fortschritt nach einer gewissen Zeit überprüft wird.

Physiotherapieverordnungen haben kein generelles Ablaufdatum.

Falls Sie keine Verordnung haben, sind Sie als Privatzahlerin, als Privatzahler bei uns herzlich willkommen.

Werden die Kosten der Physiotherapie von der Krankenkasse übernommen? 

Die Physiotherapie Meierhof ist von allen Krankenkassen und Unfallversicherern anerkannt und wird über die Grundversicherung abgerechnet.

Für Patienten ohne ärztliche Verordnung (Privatzahler) gelten folgende Ansätze:
25 Min.: CHF 70.– 
50 Min.: CHF 120.–

Werden Kinder und Jugendliche in der Physiotherapie Meierhof behandelt?

Kinder ab der Primarschulmittelstufe und Jugendliche sind bei uns herzlich willkommen.

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